Vertrag

Beiträge zum Thema Vertrag

Politik
Bürgermeister*Innen sind bereit für die Unterschrift (v.l.): Friedrich-Wilhelm Rebbe (Fröndenberg), Ludwig Holzbeck (Baudezernent Kreis Unna), Ulrike Drossel (Holzwickede), Mario Löhr (Selm), Landrat Michael Makiolla, Stephan Rotering (Bönen), Roland Schäfer (Bergkamen), Lothar Christ (Werne), Elke Kappen (Kamen) und Jochen Marienfeld (Vorsitzender des Gutachterausschusses für Grundstückswerte). Foto: Max Rolke/Kreis Unna

Wohnen wird immer teurer
Bürgermeister unterschreiben "Mietspiegel"-Vertrag

Wohnen wird immer teurer. Um einen Vergleich zu haben, wie hoch die Mieten sind, lohnt sich ein Blick in den Mietspiegel. Für sieben Städte und Gemeinden übernimmt der Kreis Unna die Erstellung eines Mietspiegels. Kreis Unna. So der Plan, der im Sommer 2018 gefasst wurde. Die noch fehlende Unterschrift unter den Vertrag haben am Mittwoch, 27. Februar, die Bürgermeister*Innen gesetzt. "Der Mietspiegel ist ein Werkzeug für Mieter und auch für Planer, um einen neutralen Blick auf die...

  • Kamen
  • 01.03.19
Ratgeber
Die Verbraucherzentrale gibt "Das Mieter-Handbuch" gemeinsam mit dem Deutschen Mieterbund heraus. Archivfoto: TRgreizer/pixelio.de

Vom Vertrag bis zur Kündigung
Neuer Ratgeber rund um die "Miete"

Eine kalt bleibende Heizung, Feuchtigkeit und Schimmelbildung in der Wohnung oder weniger Wohnfläche als im Vertrag angegeben: Jede fünfte Rechtsberatung bei den örtlichen Mietervereinen dreht sich um Mängel in der Wohnung. Viele denken in solchen Situationen an eine Mietminderung. Doch wenn Mängel nicht beseitigt werden, können Bewohner auch noch weitere Rechte geltend machen. Kamen. Auf verschiedene Konflikte, die beim Umzug oder im laufenden Vertragsverhältnis aufkommen können, zum Beispiel...

  • Kamen
  • 05.01.19
Überregionales
Kein Recht auf Widerruf gilt bei Maßanfertigungen, Veranstaltungstickets oder bei verderblicher Ware. Schwierig wird es zudem bei gebuchten Reisen im Netz. Foto: Anja Jungvogel

Widerruf beim Online-Kauf - Tipps der Verbraucherzentrale Kamen

Klick-Konsumenten schätzen die Vorteile des Online-Shoppings: Einkaufen rund um die Uhr, ein unerschöpfliches Warenangebot auf dem Display und ein unmittelbarer Preisvergleich. Wenn das gelieferte Produkt dann nicht den Erwartungen entspricht, genießen Fans des Online-Shoppings meist einen Pluspunkt: Kunden können den Kaufvertrag in der Regel innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt der Ware ohne Angabe von Gründen rückgängig machen und die Bestellung an den Händler zurückschicken. Dies gilt auch für...

  • Kamen
  • 15.11.17
add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.