Verbrennungen

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Düsseldorf: Das Ordnungsamt der Landeshauptstadt weist darauf hin, dass zum Jahreswechsel nur am Sonntag, 31. Dezember, und am Montag, 1. Januar, "geknallt" werden darf. | Foto: Archiv

Düsseldorf: Tipps zum Umgang mit Böllern
Feuerwerk nur Silvester/Neujahr zünden

Das Ordnungsamt der Landeshauptstadt weist darauf hin, dass zum Jahreswechsel nur am Sonntag, 31. Dezember, und am Montag, 1. Januar, "geknallt" werden darf. Menschen, die Feuerwerkskörper früher oder auch später abbrennen, begehen eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Ebenfalls geahndet wird der Verkauf von Feuerwerkskörpern mit Altersbegrenzung ab 18 Jahren an Kinder und Jugendliche. Von André Schahidi Der Verkauf darf ab dem 29. bis zum 31. Dezember erfolgen....

  • Düsseldorf
  • 28.12.23
  • 1
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