Stadt Bochum bei der Kommunalaufsicht angezeigt
BÜRGERBEGEHREN MUSIKZENTRUM informiert: Das BÜRGERBEGEHREN hat die Stadt Bochum wegen Verstoßes gegen die GemHVO bei der Kommunalaufsicht angezeigt. Gemäß Gemeindehaushaltsverordnung NRW (§14 GemHVO) darf die Stadt für ein Bauvorhaben nur Finanzmittel bereit stellen, wenn eine Berechnung der gesamten Folgekosten des Projektes vorliegt: §14 (2) GemHVO: ... Ermächtigungen für Baumaßnahmen dürfen im Finanzplan erst veranschlagt werden, wenn ... Kostenberechnungen ... vorliegen, aus denen die ......