Unfreiwillig ehrlich – der Informationsdienst des Deutschen Bundestages betitelt Jobcenter als „Strafgesetzbuch Behörden“
„Der Informationsdienst des Deutschen Bundestages begeht freudsche Fehlleistung und bezeichnet Jobcenter irrtümlich als Strafgesetzbuch II Behörden. Hier der Auszug aus der Mitteilung des Deutschen Bundestages: "8. Im Bundestag notiert: Widersprüche gegen Entscheidungen von Strafgesetzbuch-II-Behörden Arbeit und Soziales/Antwort Berlin: (hib/TYH) Die Zahl der Widersprüche gegen Entscheidungen von Strafgesetzbuch-II-Behörden (SGB-II-Behörden) ist in den vergangenen sieben Jahren gestiegen. Wie...