Achtung beim Heckenschnitt: Verstöße gegen das Naturschutzgesetz werden verfolgt
Für Wolfgang Eberlin ist es ein Rätsel: Wiederholt hatte er einen Nachbarn darauf aufmerksam gemacht, dass dieser während der Brutzeit heimischer Vögel seine Gartenhecke nicht schneiden dürfe. Dass eine „auf den Stock“ gesetzte Hecke für die darin nistenden Vögel keinen Schutz vor Raubtieren bieten könne, dass empfindliche Strafen auf solche Verstöße gegen das Naturschutzgesetz stehen. Ohne Erfolg. Wie die Untere Landschaftsbehörde des Kreises Recklinghausen schon im Februar betont hatte (der...