Umtausch

Beiträge zum Thema Umtausch

Ratgeber
Nach dem 19. Januar ist vor dem 19. Januar - nachdem zunächst Papier-Führerscheininhaber der Jahrgänge 1953 bis 1958 aufgefordert waren, diesen in einen EU-Kartenführerschein umzutauschen, gilt dies nun für Bürger der Jahrgänge 1959 bis 1964. Ihre Frist läuft noch bis zum 19. Januar 2023.
 | Foto: EN-Kreis

Im EN-Kreis
Führerscheinumtausch: Jahrgänge 1959 bis 1964 sind gefordert

Nach dem 19. Januar ist vor dem 19. Januar - nachdem zunächst Papier-Führerscheininhaber der Jahrgänge 1953 bis 1958 aufgefordert waren, diesen in einen EU-Kartenführerschein umzutauschen, gilt dies nun für Bürger der Jahrgänge 1959 bis 1964. Ihre Frist läuft noch bis zum 19. Januar 2023. "Damit für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Führerscheinstelle nicht gilt ´nach der Welle ist vor der Welle´ wäre es hilfreich, wenn die Betroffenen nicht bis zuletzt warten, um bei uns ihren Antrag zu...

  • Schwelm
  • 14.04.22
LK-Gemeinschaft

Anträge auf Kartenführerschein in Wesel
Umtausch gegen neuen EU-Führerschein beginnt

Alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine - egal ob grau, rosa oder Karte - müssen bis spätestens zum 18. Januar 2033 in den neuen, auf jeweils 15 Jahre befristeten Kartenführerschein umgetauscht werden. Dabei ist die Umtauschpflicht zeitlich so geregelt, dass je nach Geburtsjahr oder Ausstellungsdatum des bisherigen Führerscheines eine Pflicht zum Umtausch teilweise schon deutlich vor dem 18. Januar 2033 besteht. Die Umtauschpflicht gilt ab sofort bis zum 19. Januar 2022 und...

  • Wesel
  • 08.11.21
Ratgeber
Die alten Führerscheine (grau und rosa) sowie unbefristete Führerscheine werden in den kommenden Jahren ungültig.  | Foto: Steffen L. auf Pixabay

Europaweite Regelung bis 2033 / Umtausch in den nächsten Jahren möglich
Ältere Führerscheine werden ungültig

Die Zeiten unbefristet gültiger Führerscheindokumente sind vorbei. Bereits seit dem 19. Januar 2013 werden Führerscheindokumente nur noch mit einer Gültigkeitsdauer von 15 Jahren ausgestellt. Zwar behalten auch alle älteren Führerscheine vorerst noch ihre Gültigkeit. Bis spätestens Januar 2033 jedoch sollen alle Führerscheininhaber in der Europäischen Union einen Führerschein nach gleichem Standard besitzen. Deshalb hat jetzt der Bundesrat den sogenannten gestaffelten Pflichtumtausch aller vor...

  • Hilden
  • 12.03.19
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