Umtausch

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Ratgeber
Nach dem 19. Januar ist vor dem 19. Januar - nachdem zunächst Papier-Führerscheininhaber der Jahrgänge 1953 bis 1958 aufgefordert waren, diesen in einen EU-Kartenführerschein umzutauschen, gilt dies nun für Bürger der Jahrgänge 1959 bis 1964. Ihre Frist läuft noch bis zum 19. Januar 2023.
 | Foto: EN-Kreis

Im EN-Kreis
Führerscheinumtausch: Jahrgänge 1959 bis 1964 sind gefordert

Nach dem 19. Januar ist vor dem 19. Januar - nachdem zunächst Papier-Führerscheininhaber der Jahrgänge 1953 bis 1958 aufgefordert waren, diesen in einen EU-Kartenführerschein umzutauschen, gilt dies nun für Bürger der Jahrgänge 1959 bis 1964. Ihre Frist läuft noch bis zum 19. Januar 2023. "Damit für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Führerscheinstelle nicht gilt ´nach der Welle ist vor der Welle´ wäre es hilfreich, wenn die Betroffenen nicht bis zuletzt warten, um bei uns ihren Antrag zu...

  • Schwelm
  • 14.04.22
Politik
Der Lappen gehört in Papierform bald der Vergangenheit an. | Foto: Kreis

Gestaffelte Fristen: Jahrgänge 1953 bis 1958 als Erste gefordert
Tausche Lappen gegen Karte

Alle vor dem 19. Januar 2013 ausgegebenen Führerscheine haben ein klares Manko: Sie sind nicht befristet. Da dies einer Vorgabe der Europäischen Union widerspricht, müssen viele Bürger ihre Fahrerlaubnis in den nächsten Jahren umtauschen. Damit verbunden sein sollen auch eine EU-weite Einheitlichkeit sowie ein stetiger Zuwachs der Anzahl von fälschungssicheren Führerscheinen. "Da bundesweit rund 43 Millionen Führerscheine - 15 Millionen in Papierform, 28 Millionen im alten Scheckkartenformat -...

  • Witten
  • 20.10.21
  • 1
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