Testpflicht

Beiträge zum Thema Testpflicht

Ratgeber
Die Ankündigung der Ministerpräsidentenkonferenz ist nun auch in Nordrhein-Westfalen übernommen worden und im Zuge der am Donnerstag, 13. Januar, in Kraft tretenden Corona-Schutzverordnung gültig. | Foto: Symbolfoto / LK-Archiv: Magalski

Ausnahme für Geboosterte und Genesene
2G+ auch in der Langenfelder Gastronomie

Die Ankündigung der Ministerpräsidentenkonferenz ist nun auch in Nordrhein-Westfalen übernommen worden und im Zuge der am Donnerstag, 13. Januar, in Kraft tretenden Corona-Schutzverordnung gültig. 2G+ bei Sport in Innenräumen, Wellness, Schwimmbädern, Gastronomie Ab sofort gilt neben der bereits bei der Sportausübung in Innenräumen, in Schwimmbädern und Wellness-Angeboten notwendigen zusätzlichen Testung von Geimpften und Genesenen auch in der Gastronomie die sogenannte 2G+ Regel, sofern sich...

  • Langenfeld (Rheinland)
  • 13.01.22
Politik
Omikron sorgt für steigende Fallzahlen in NRW. Mit der neuen Corona-Schutzverordnung, die am 13. Januar in Kraft tritt, will die Politik darauf reagieren.  | Foto: Alexandra Koch auf Pixabay

Neue Corona-Verordnung NRW
Testpflicht beim Sport entfällt für Geboosterte

Wieder neue Corona-Regeln in Nordrhein-Westfalen: Ab Donnerstag, 13. Januar, müssen dreifach Geimpfte im Fitnessstudio oder beim Sport keinen Test mehr vorweisen.  Das teilte NRWs Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) soeben mit. Grundsätzlich gilt in Nordrhein-Westfalen im gesamten Freizeitbereich weiter 2G. "Überall dort, wo man keine Maske tragen kann, gilt dann 2G+", sagte der Minister. Neben Schwimmbädern, Fitnessstudios und Sporthallen kommt die Gastronomie hinzu.  2G+ gilt nicht...

  • Velbert
  • 11.01.22
  • 12
  • 1
Politik
Für Schwimmbäder, Sport und Wellness gilt in NRW ab Dienstag 2G plus. | Foto: Michael Trösken

Ab 28. Dezember in NRW
2G+ für Schwimmbäder, Fitnessstudios und Wellness

Ab 28. Dezember gilt in bestimmten Bereichen in Nordrhein-Westfalen 2G+. Das legt die heute (23. Dezember) veröffentlichte Coronaschutzverordnung fest.  Wer ab kommenden Dienstag im Fitnessstudio trainieren oder ein Schwimmbad besuchen möchte, braucht nicht nur einen Geimpft- oder Genesen-Status, sondern zusätzlich einen negativen Schnelltest. Dieser darf maximal 24 Stunden alt sein. Gleiches gilt für Wellnessangebote, zum Beispiel Saunen, Thermen, Sonnenstudios und ähnliche Einrichtungen. Wie...

  • Velbert
  • 23.12.21
  • 4
  • 3
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