Ratgeber
Achtung: Verbotene Telefonwerbung - GSW dístanziert sich von dieser Praktik
Telefonische Werbung ohne vorheriges Einverständnis des Angerufenen ist verboten. Leider setzen sich Unternehmen immer wieder über dieses Verbot hinweg. Derzeit auch wieder unter dem Vorwand, ein Mitarbeiter der GSW zu sein. Nach zahlreichen Anrufen besorgter Kunden weist die GSW darauf hin, dass eine derartige Geschäftspraktik nicht zu einem vertrauensvollen und fairen Umgang mit den Kunden gehört und daher auch von der GSW nicht angewendet wird. Wer Opfer eines solchen Werbeanrufes wird,...