Tanzveranstaltungen

Beiträge zum Thema Tanzveranstaltungen

Ratgeber
Gartenarbeit - falls im privaten Rahmen - ist an Stillen Feiertagen erlaubt. Allerdings Rasenmähen nicht. Das ist an Sonn- und Feiertagen generell verboten. Foto: Archiv

Stille Feiertage zur Osterzeit beachten

Die Industrie- und Handelskammer zu Essen (IHK) weist daraufhin, dass aufgrund des Sonn-und Feiertagsgesetzes NRW am Gründonnerstag (28. März) und am Karfreitag (29. März) zusätzlich zum allgemeinen Sonn- und Feiertagsschutz weitere Einschränkungen gelten. Die IHK: „An diesen sogenannten ‚Stillen Feiertagen‘ sind gesonderte Regelungen von den Unternehmen zu beachten. Bei Verstößen können die Ordnungsämter Bußgelder verhängen.“ Am Gründonnerstag ist ab 18 Uhr jegliche öffentliche...

  • Oberhausen
  • 15.03.13
  • 1
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