Ratgeber
Stille Feiertage zur Osterzeit beachten
Die Industrie- und Handelskammer zu Essen (IHK) weist daraufhin, dass aufgrund des Sonn-und Feiertagsgesetzes NRW am Gründonnerstag (28. März) und am Karfreitag (29. März) zusätzlich zum allgemeinen Sonn- und Feiertagsschutz weitere Einschränkungen gelten. Die IHK: „An diesen sogenannten ‚Stillen Feiertagen‘ sind gesonderte Regelungen von den Unternehmen zu beachten. Bei Verstößen können die Ordnungsämter Bußgelder verhängen.“ Am Gründonnerstag ist ab 18 Uhr jegliche öffentliche...