Grundschulen öffnen ihre Türen und nehmen Anmeldungen entgegen
In knapp vier Wochen ist es soweit: Am 10. und 11. Oktober 2017 sind die Erziehungsberechtigten aufgefordert, ihre im nächsten Jahr schulpflichtig werdenden Kinder in den Grundschulen anzumelden. Voraussetzung dafür ist, dass man seinen dauerhaften Wohnsitz in Oberhausen hat, das Kind im Zeitraum vom 1. Oktober 2011 bis 30. September 2012 geboren wurde und somit am 30. September 2018 das sechste Lebensjahr vollendet hat. Aber auch Kinder, die nach dem 1. Oktober 2012 geboren wurden, können...