Ratgeber
Einschränkungen zu Karfreitag
Die Regeln für den Stillen Feiertag
Der Bereich Öffentliche Ordnung macht darauf aufmerksam, dass der Karfreitag zu den so genannten Stillen Feiertagen gehört und deshalb bereits am Gründonnerstag, 18. April, ab 18 Uhr öffentliche Tanzveranstaltungen und am Karfreitag folgende Veranstaltungen verboten sind: 1. Märkte, gewerbliche Ausstellungen und ähnliche Veranstaltungen; 2. sportliche und ähnliche Veranstaltungen, einschließlich Pferderennen und Pferdeleistungsschauen, Zirkusveranstaltungen und Volksfeste; 3. der Betrieb von...