60,00 € in 10 Lebensmittelgutscheinen - statt einer einzelnen Bargeldauszahlung
Am 30.08.2016 suchte ein Mann das Jobcenter Märkischer Kreis mit der Bitte um Hilfe. Der Mann hatte sein letztes Geld aufgebraucht. Er ist wohnungslos, ohne unterstützende familiäre Kontakte und zweifelsfrei anspruchsberechtigt im Sinne des SGB II. Seine Vorsprache erfolgte in Begleitung eines Beistandes. Die forsche Abweisung auch. Iserlohner Dorfrecht Entgegen der klaren gesetzlichen Vorgaben des § 24 SGB II über abweichende Erbringung von Leistungen hatte der Mann Anspruch auf eine...