Welche Handwerksleistungen sind steuerlich begünstigt? Spielregeln für den Steuerabzug
Nach § 35a Abs. 2 Satz 2 EStG ermäßigt sich die tarifliche Einkommensteuer, vermindert um die sonstigen Steuerermäßigungen, für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen, die in einem in der Europäischen Union oder dem Europäischen Wirtschaftsraum liegenden Haushalt eines Steuerpflichtigen erbracht werden. Auf Antrag können 20 Prozent einer Handwerkerrechnung, höchstens 1200 EURO pro Jahr, von der tariflichen Einkommensteuer...