Politik
Staatsanwalt: Gründung der Partei nicht strafbar
Die Staatsanwaltschaft Dortmund ist zu dem Ergebnis gelangt, dass die Gründung des Landesverbandes NRW der Partei "Die Rechte" derzeit keinen Anlass zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens bietet, auch wenn sich in dem Verband zahlreiche Mitglieder des ehemaligen, inzwischen verbotenen Vereins "Nationaler Widerstand Dortmund" zusammengeschlossen haben. Als Straftat kam ein Verstoß gegen ein Vereinigungsverbot in Betracht (§ 20 Vereinsgesetz und § 85 Strafgesetzbuch): Eine Strafbarkeit gemäß...