Außensportanlagen im Stadtgebiet unter Auflagen wieder möglich
Bochumer Sportstätten öffnen unter Corona-Bedingungen
Ab sofort ist Sport auf den Außensportanlagen im Stadtgebiet unter Auflagen wieder möglich. Für die Einhaltung der in der aktuellen Coronaschutzverordnung formulierten Regeln sind die jeweiligen Vereine zuständig. Die Sportausübung auf den Außensportanlagen ist mit bis zu fünf Personen aus zwei Hausständen oder mit den Angehörigen eines Hausstandes ohne Mindestabstand zulässig. Ebenfalls zulässig ist die Sportausübung von Gruppen von höchstens zwanzig Kindern bis zum Alter von 14 Jahren...