Sport
Dortmunder Stadtsportbund informiert: Teil-Lockdown trifft den Sport
Bäder, Sportanlagen und Fitnesstudios geschlossen
Über die aktuellen Folgen der Corona-Schutzverordnung für den Sport informiert der Stadtsportbund: § 9 besagt, dass der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen bis zum 30. November unzulässig ist. Ausgenommen ist der Individualsport allein, zu zweit oder mit Personen des eigenen Hausstandes außerhalb geschlossener Räume von Sportanlagen. Die Nutzung von Gemeinschaftsräumen, Umkleiden und...