Kürzung von Kosten der Unterkunft durch das Jobcenter Märkischer Kreis rechtswidrig
Am 10.03.2017 wurde in einem Termin über zwei Klagen um höhere Leistungen für den Zeitraum vom 01.12.2013 bis 31.05.2014 und 01.12.2014 bis 31.05.2015 verhandelt. (SG Dortmund, Az.: S 58 AS 1124/14; S 58 AS 810/15, 10.03.2017) Das Jobcenter Märkischer Kreis hatte dem Kläger die Übernahme der vollständigen Kosten der Unterkunft mit der Begründung verweigert sein Umzug sei damals nicht genehmigt worden. Die Rechtsverteidigung durch RA Lars Schulte-Bräucker war am Ende erfolgreich. Die vorsitzende...