Gerechtigkeitslücke beim Sozialticket
Rentenbezüge in Höhe der Grundsicherungsleistungen führen nicht zur Ausstellung eines Berechtigungsscheines für ein Sozialticket des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr (VRR). Dies entschied das Sozialgericht Dortmund in einem Eilverfahren. Der Antragsteller, ein ehemaliger Bezieher von Arbeitslosengeld II, verlangte von der Stadt Dortmund die Ausstellung eines Berechtigungsscheines für das VRR-Sozialticket. Die Stadt lehnte dies für die Zeit ab der Bewilligung einer Altersrente i.H.v. monatlich...