Soli abschaffen – Bürger und Stadt spürbar entlasten.
Der Solidaritätszuschlag wird seit 1991 mit kurzer Unterbrechung auf Einkommensteuer, Kapitalertragsteuer und Körperschaftsteuer erhoben. Von 1998 bis heute liegt die Höhe bei 5,5%. Dieser Ergänzungsbeitrag soll die finanziellen Aufwendungen zur Deutschen Einheit decken. Aber ist das noch Realität? Die Grundlage des Solidaritätsbeitrages hat sich überlebt. Die Erklärung, der Soli würde für den 'Aufbau Ost' benötigt, ist Augenwischerei. Die Gelder fließen mittlerweile nicht mal mehr eins zu eins...