Steuererleichterungen für Solarenergie
Betreiberinnen und Betreiber von kleinen Photovoltaik-Anlagen erhalten künftig signifikante steuerliche Erleichterungen. So fallen für Photovoltaik-Anlagen mit einer Bruttoleistung von bis zu 30 Kilowatt (peak), die auf Einfamilienhäusern oder nicht Wohnzwecken dienenden Gebäuden angebracht sind, bereits ab dem Veranlagungszeitraum 2022 keine Ertragsteuern mehr an. Bei sonstigen Gebäuden, wie beispielsweise Mehrfamilienhäusern und gemischt genutzten Häusern, liegt die Grenze bei 15 Kilowatt...