Neue Regeln ab Ende Februar
Keine Pooltests mehr an NRWs Grundschulen
Ab 28. Februar gibt es Änderungen in Bezug auf Coronatests an (Grund-)Schulen. Das teilt das Schulministerium NRW heute mit. 1. Testpflicht für immunisierte Personen entfällt Weiterhin gilt an Schulen 3G. Aber ab Ende Februar entfällt die Testpflicht für geimpfte und genesene Personen (Schüler, Lehrer, weiteres Personal). Sie können sich aber freiwillig weiter testen lassen. 2. Keine Pooltests mehr an den Grundschulen Die PCR-Pooltests an Grundschulen werden ab Ende Februar durch...