Ratgeber
Schonzeit für Hecken - Pflegeschnitte sind trotzdem erlaubt
Es ist allgemein bekannt, dass Hecken, Sträucher, Röhricht und Schilf der heimischen Tierwelt zuliebe vom 1. März bis zum 31. September Schonzeit haben. Doch unterschiedliche Auffassungen kursieren darüber, was das in der Praxis bedeutet. Das Ordnungsamt der Stadt Witten stellt deshalb klar, dass behutsame Form- und Pflegeschnitte trotzdem erlaubt sind. Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht könne es hin und wieder sogar nötig sein, während der siebenmonatigen Schonzeit zur Schere zu greifen:...