Ratgeber
ADAC Nordrhein zum Sturmtief Sabine: Wer zahlt bei Schäden am Fahrzeug?
Zahlreiche Schäden
Das Sturmtief „Sabine“ hat in Nordrhein-Westfalen zahlreiche Fahrzeuge beschädigt. Der ADAC Nordrhein informiert, wer situationsabhängig dafür aufkommt: Schäden durch herabstürzende Bäume, Äste oder andere Gegenstände während eines Sturms (mit mindestens Windstärke 8) werden durch die Teilkaskoversicherung abgedeckt. Sofern es vertraglich vereinbart ist, wird eine Selbstbeteiligung abgezogen, es kommt jedoch zu keiner Rückstufung des Schadenfreiheitsrabattes. Kollidiert ein Autofahrer mit einem...