GFL befürwortet bürgerfreundliche Regelung
Mit Beginn des Jahres 2014 wurde vom SAL-Verwaltungsrat die Satzung für die städtischen Abwasserleitungen modifiziert. Speziell ging es dabei um die Hausanschlussleitung von der privaten Grundstücksgrenze bis zum städtischen Kanal, die Eigentum eines jeden Hauseigentümers ist. Der Städtische Abwasserbetrieb SAL regte 2013 an, bei der visuellen Kontrolle der öffentlichen Abwasserkanäle das Stück der privaten Hausanschlussleitung ebenfalls mit zu kontrollieren. Perspektivisch könne diese...