FDP: Dichtheitsprüfung steuerlich absetzbar
Wer seine Abwasseranlage mittels einer Rohrleitungskamera auf Dichtheit prüfen lässt, erhält eine Steuerermäßigung von 20 Prozent der Kosten. Dies hat der 14. Senat des Finanzgerichts Köln mit Urteil vom 18.10.2012 (14 K 2159/12) entschieden. Das erfuhr Heinz-Josef Thiel von der FDP-Ratsfraktion Gladbeck aus einer aktuellen Pressemitteilung des NRW-Justizministeriums. In dem Verfahren hatte ein Hauseigentümer die Rechnung für die Dichtheitsprüfung der Abwasserleitung seines privat genutzten...