"Schlappe" in Sachen Mottbruchhalde
Gericht lehnt Antrag der Stadt Gladbeck ab
Empfindliche Schlappe für die Stadt Gladbeck: Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat in der vergangenen Woche über den Antrag der Stadt Gladbeck auf einstweiligen Rechtsschutz gegen den sofortigen Baubeginn des Windrades auf der Mottbruchhalde in einem Eilverfahren entschieden. Besagten Antrag hatte die Stadtverwaltung im November letzten Jahres beim zuständigen Gericht eingereicht. Ziel der Stadt war es, den Beginn der Bauarbeiten für die Windenergieanlage bis zum Abschluss des weiterhin...