Beschneidung ist nur aus medizinischen Gründen oder freiem Willen legitim. Argumente für bessere Hygiene sind nicht tragbar
In einigen Religionsgemeinschaften gilt das Entfernen der Vorhaut in jungen Jahren als Ausdruck von Gläubigkeit. Nach einem aktuellen Urteil des Kölner Landgerichts ist religiös motivierte Beschneidung von Jungen jedoch als Körperverletzung zu werten und damit strafbar. Das teilt das Ärztenetzwerk Uro GmbH Nordrhein mit. Generell ist die Entfernung der Vorhaut mit einem geringen Operationsrisiko und guten kosmetischen Ergebnissen verbunden. Potenz und sexuelle Erregbarkeit bleiben...