Frage nach der fachlichen Kompetenz
Das Urteil des Gelsenkirchener Verwaltungsgerichtes betreffs der Gültigkeit der Beschlüsse aus der Sitzung des Gladbecker Stadtrates vom 26. November 2015 ist noch nicht rechtsgültig. Denn die Stadt Gladbeck hat - wie nicht anders zu erwarten war - Einspruch gegen das genannte Urteil eingelegt. Das kostet alles Geld. Die ersten Steuergelder gehen schon drauf, weil die Kosten des Verfahrens in Gelsenkirchen der Stadt Gladbeck aufgebürdet wurden. Und dem neutralen Beobachter drängt sich nun...