Prosper-Kumpel gegen RAG: für Auszahlung zustehender Löhne
„Wir werden nicht aufgeben!“
Am 12. Februar war der Gütetermin im Prozess eines gekündigten Bergmanns gegen die RAG für Nachzahlung seines Lohnes vor dem Arbeitsgericht Essen. Obwohl die RAG die Kündigungsschutzprozesse in erster und zweiter Instanz verloren hat, verweigert sie den rund 150 betroffenen (sogenannten „nicht anpassungsberechtigten) Bergleuten die Auszahlung der seit einem Jahr ausstehenden Löhne. Im Moment erhalten sie noch Arbeitslosengeld I, ab April fallen die meisten von ihnen in Hartz IV. Die bundesweite...