Was bedeutet das Urteil zum Presserecht in Dortmund für die Internetseite der Stadt Marl?
Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) begrüßt die Entscheidung des Landgerichts (LG) Dortmund, wonach die Stadt Dortmund mit ihrer Internet-Plattform dortmund.de gegen das Grundgesetz verstößt. Zu entscheiden war über die Ausgabe von dortmund.de vom 15. Mai 2017. Signal an alle Kommunen "Das Urteil ist ein klares Signal nicht nur an die Stadt Dortmund, sondern an alle Kommunen, sich aus verlegerischer Tätigkeit herauszuhalten", sagte dazu BDZV-Hauptgeschäftsführer Dietmar Wolff....