Oberverwaltungsgericht weist die Nachbarklage gegen Ruf des Muezzins ab
Das Oberverwaltungsgericht hat die Klage eines Ehepaars aus Oer-Erken-schwick gegen eine dem Ditib Türkisch Islamische Gemeinde zu Oer-Erkenschwick e. V. erteilte immissionsschutzrechtliche Genehmigung abgewiesen, freitags durch den Muezzin mittels eines Lautsprechers zum Gebet rufen zu dürfen. Die Kläger wohnen in einer Entfernung von knapp 900 m zur Moschee. Sie wenden sich gegen die der muslimischen Gemeinde durch die Stadt Oer-Erkenschwick am 25. Januar 2017 erteilte Ausnahmegenehmigung...