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Wer von den Zugausfällen durch den Sturm "Niklas" betroffen war, kann jetzt Ansprüche geltend machen. | Foto: Shawn Glaesser

Zugausfälle durch "Niklas": Rückerstattung für Fahrgäste

Orkan „Niklas“ legte in Nordrhein-Westfalen den Verkehr der Deutschen Bahn lahm. Betroffen waren der komplette Regionalverkehr und ein Teil der Fernzüge. „Pendler und Reisende, die unterwegs gestrandet sind oder ihre Ziele verspätet erreicht haben, können ein Teil ihres Ticketpreises zurückfordern“, erklärt die Verbraucherzentrale NRW. Dies gilt für den Nah- und Fernverkehr der Deutschen Bahn, aber auch für Privat- und S-Bahnen. Bahngesellschaften können Ansprüche von Kunden nicht mit dem...

  • Kamen
  • 01.04.15
  • 1
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