Schonzeit für Gehölzschnitte beginnt am 1. März
Hobbygärtner aufgepasst!
Wer das Frühjahr für Gehölzschnitte nutzen möchte, kann dies noch bis Ende Februar tun. Ab dem 1. März bis zum 30. September gilt dann bundesweit die gesetzliche Schonzeit. Heckenschere und Co. dürfen dann nicht mehr zum Einsatz kommen. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz ist es demnach verboten, Bäume, die außerhalb des Waldes oder auf gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze abzuschneiden. Auch sich auf den Stock zu setzen oder das Beseitigen...