Natur + Garten
1. März und 30. September keine Fällarbeiten?
In den letzten Tagen bekomme ich vermehrt Anfragen, warum denn noch Bäume im Wald gefällt werden dürfen, dies sei doch verboten. Leider ist dem nicht so. Das „neue“ Bundesnaturschutzgesetz (§39 BNatSchG) von 2010 sieht zwar vor, das zwischen dem 1. März und 30. September keine Fällarbeiten durchgeführt werden dürfen, auch Landesgesetze dürfen dieses Verbot nicht einschränken, doch in Wirklichkeit sind davon nur Bäume betroffen die außerhalb des Waldes oder auf gärtnerisch genutzten Grünflächen...