Mini-Job

Beiträge zum Thema Mini-Job

Ratgeber
Beim Kellnern über den Tisch gezogen: Mini-Jobber in der Gastronomie – viele laufen ihrem Urlaubsanspruch hinterher. Auch eine Lohnfortzahlung bekommen sie häufig nicht, wenn sie mal krank werden. Dabei haben sie die gleichen Rechte wie reguläre Kräfte auch. Darauf hat die NGG hingewiesen. 	                Foto: privat

Keine Jobs zweiter Klasse

Wenn es um die Rechte von Mini-Jobbern geht, nehmen es nach Ansicht der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) viele Chefs in Oberhausen mit dem Gesetz nicht so genau. Leidtragende seien die Beschäftigten. Viele Arbeitgeber wüssten nicht, dass ihre geringfügig Beschäftigten den anderen Arbeitnehmern gleichgestellt seien. Nicht selten drückten sich Mini-Job-Chefs allerdings auch bewusst um ihre Pflichten. „Nur so ist es zu erklären, dass viele 450-Euro-Jobber keinen bezahlten Urlaub,...

  • Oberhausen
  • 07.08.13
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