Untergeschoben!
Wer eine Wohnung mietet, kann sich heutzutage seinen Stromanbieter meistens frei aussuchen. Der Vermieter darf nach Ansicht der Verbraucherzentrale NRW und der Mietervereine nicht im vorgefertigten Mietvertrag ein Angebot zur Energielieferung unterbringen. Das aber haben die Vonovia-Tochterfirmen Deutsche Annington Beteiligungsverwaltungs-GmbH und die MIRA Grundstücksgesellschaft mbH gemacht. Lesen Sie Näheres auf der Seite des Mietervereins Dortmund.