Das Melderecht wird zum 1. November 2015 geändert!
Am 01. November tritt das neue Melderecht in Kraft. Nachdem 2002 eine Meldepflicht über Ein- und Auszug eines Mieters abgeschafft wurde, soll nunmehr durch das neue Melderecht etwaige Scheinanmeldungen einen Riegel vorschieben. Der Vermieter muss innerhalb von zwei Wochen seinen Mietern den Ein- oder Auszug bestätigen. Entsprechende Formulare sind bei den Meldebehörden erhältlich. Ferner ist der Vermieter gehalten, seiner Mitwirkungspflicht bei der An- bzw. Abmeldung nachzukommen, denn wer sich...