Landschaftsverband Westfalen-Lippe

Beiträge zum Thema Landschaftsverband Westfalen-Lippe

Ratgeber
Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gilt: Für unter Quarantäne gestellte Arbeitnehmer müssen Arbeitgeber im Regelfall im Rahmen der Entgeltfortzahlung für maximal sechs Wochen in Vorleistung gehen. | Foto: BZgA

Coronavirus
Landschaftsverbände entschädigen Verdienstausfälle, wenn Quarantäne angeordnet worden ist

Um eine weitere Ausbreitung des Coronavirus zu verhindern, können die zuständigen Behörden Personen vorsorglich unter Quarantäne (Absonderung) stellen. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Selbstständige können dadurch einen Verdienstausfall erleiden. In Nordrhein-Westfalen entschädigen die Landschaftsverbände Rheinland (LVR) und Westfalen-Lippe (LWL) auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes. Die Zuständigkeit der Landschaftsverbände richtet sich nach dem Sitz der Betriebsstätte. Wichtig:...

  • Duisburg
  • 10.03.20
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