Kulturbereich

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Ratgeber
Von der so genannten "Normalität" sind wir noch sehr weit entfernt. Die neue Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen lässt aber weitere Lockerungen im Bereich "Verwaltung", "Kultur", "Sport" und "Freizeittreffs" zu. | Foto: Pixabay

Städtische Einrichtungen in Gladbeck stehen zumindest teilweise zur Verfügung
Neue Corona-Verordnung lässt Lockerungen zu

Die neue Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen macht es möglich: Einige Einrichtungen der Stadt Gladbeck können ab sofort wieder - wenn auch eingeschränkt - wieder genutzt beziehungsweise besucht werden. Stadtverwaltung Das Rathaus ist weiterhin nach vorheriger Terminvereinbarung für Bürger zugänglich. Die Gladbeck-Information öffnet ab sofort wieder mit Voranmeldung während der üblichen Dienstzeiten, eine telefonische Terminvereinbarung bei Eva Klein unter der 02043-992116 ist...

  • Gladbeck
  • 12.03.21
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