3G-Regel im Kreis Unna
Zutritt ins Kreishaus nur mit Nachweis
Kreis Unna. Mit der Coronaschutzverordnung ist die 3G-Regel ausgeweitet worden. Auch die Kreisverwaltung schließt sich jetzt der 3G-Regel an: Ab Mittwoch, 1. Dezember, ist der Zutritt der Dienstgebäude nur noch geimpften, genesenen oder negativ getesteten Personen gestattet. Der Nachweis wird unmittelbar bei Zugang der Dienststelle kontrolliert. Schnelltest und PCR-TestDabei darf ein negativer Schnelltest einer zertifizierten Teststelle nicht älter als 24 Stunden, ein PCR-Test nicht älter als...