Urteil zum Bildungs-und Teilhabepaket
Der erste Senat des Bundessozialgerichtes/BSG hat den Bund verurteilt, den klagenden Ländern Gelder für Leistungen im Rahmen von Bildung und Teilhabe für 2012 nachzuzahlen. Für NRW geht es dabei um insgesamt 70 Millionen Euro; auf Dortmund entfallen 4,3 Millionen Euro. Sozialdezernentin Birgit Zoerner: „Ich freue mich über dieses Urteil, das die Rechtsposition der Kommunen bestätigt.“ Seit März 2011 stellt der Bund Mittel für Bildung und Teilhabe unter anderem Beihilfen für Klassenfahrten,...