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Das Kontaktverbot und die Regeln der Corona-Schutzverordnung für Nordrhein-Westfalen gelten auch am Feiertag 1. Mai.  | Foto: Archiv Bludau

Corona Dorsten
Auch am Mai-Feiertag werden keine Ansammlungen und Zusammenkünfte geduldet

Das Kontaktverbot und die Regeln der Corona-Schutzverordnung für Nordrhein-Westfalen gelten auch am Feiertag 1. Mai. Danach sind alle Zusammenkünfte, Treffen, Picknicks und auch die klassischen Mai-Wanderungen in Gruppen untersagt. Kommunaler Ordnungsdienst und Polizei werden die Einhaltung der Regeln kontrollieren, bei Verstößen die Personalien aufnehmen und entsprechende Bußgeldverfahren einleiten: Bei Verstößen gegen das Kontaktverbot drohen empfindliche Bußen ab 250 Euro pro Person. Die...

  • Dorsten
  • 27.04.20
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