Sozialleistungsbetrug durch Jobcenter?
Wohngemeinschaften sind keine Bedarfsgemeinschaften.
Leistungsberechtigte die falsche oder auch nur nicht vollständige Angaben machen, werden strafrechtlich verfolgt. Jobcentermitarbeiter, die falsche Tatsachenbehauptungen (§ 187 StGB) über Erwerbslose machen, um durch deren Täuschung die Höhe der Leistungsansprüche zu manipulieren in der Absicht der nachhaltigen Vermögensschädigung (§ 263 StGB) haben keine Strafverfolgung zu erwarten. Sie haben Narrenfreiheit. Eine Verantwortungs- und Einstandsgemeinschaft ist eine Haftungsbereitschaft unter...