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Kein schlüssiges Konzept für Unterkunftskosten des Jobcenters Dortmund in 2016

Weil die Vorgaben des Jobcenter Dortmund für die Angemessenheit von Wohnkosten nicht den Vorgaben des Bundessozialgerichts entsprachen, muss das Jobcenter dem Kläger 76,50 € pro Monat nachzahlen. Der angegriffene Bescheid betraf die Monate Mai bis August 2016, das Urteil ist aber von Bedeutung für alle diejenigen, deren Miete nicht in voller Höhe vom Jobcenter Dortmund getragen wird. „Nach Ansicht des Gerichts sind die Kosten aber nicht unbegrenzt zu übernehmen, sondern weiterhin die Werte nach...

  • Dortmund-City
  • 12.03.18
Politik
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Kürzung von Kosten der Unterkunft durch das Jobcenter Märkischer Kreis rechtswidrig

Am 10.03.2017 wurde in einem Termin über zwei Klagen um höhere Leistungen für den Zeitraum vom 01.12.2013 bis 31.05.2014 und 01.12.2014 bis 31.05.2015 verhandelt. (SG Dortmund, Az.: S 58 AS 1124/14; S 58 AS 810/15, 10.03.2017) Das Jobcenter Märkischer Kreis hatte dem Kläger die Übernahme der vollständigen Kosten der Unterkunft mit der Begründung verweigert sein Umzug sei damals nicht genehmigt worden. Die Rechtsverteidigung durch RA Lars Schulte-Bräucker war am Ende erfolgreich. Die vorsitzende...

  • Dortmund-City
  • 10.04.17
  • 1
  • 3
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