Ratgeber
Datteln: Wer entscheidet im Ernstfall? - Infoveranstaltung zu Vorsorgevollmachten
Wer entscheidet für mich, wenn ich das nicht (mehr) kann? Viele Menschen lehnen sich entspannt zurück und sagen sich, dass der Partner oder die Kinder sich in so einem Fall sicher gut kümmern werden. Dass das so nicht funktioniert, erleben die Angehörigen dann oft erst im Ernstfall: Der behandelnde Arzt beruft sich auf die Schweigepflicht und gibt den Angehörigen keine Auskunft; die Bank nimmt ohne entsprechende Vollmacht keine Aufträge der Angehörigen entgegen; das Telefon kann nicht gekündigt...