Angepasster Kinderzuschlag
Ab April wird vermindertes Einkommen berücksichtigt
Aufgrund der aktuellen Corona-Situation kommt es in vielen Familien zu unvorhergesehenen Einkommenseinbußen. Die Bundesregierung hat deshalb die Voraussetzungen für den Kinderzuschlag (Notfall-KiZ) umgestaltet, um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise für Familien zu reduzieren. Ab April können Familien, deren Einkommen z.B. wegen Kurzarbeit oder Arbeitslosigkeit vermindert ist, gegebenenfalls eine finanzielle Unterstützung erhalten. Nach wie vor gelten die grundlegenden Voraussetzungen,...