Haushaltsplan der Stadt Marl immer noch nicht genehmigt
Der Haushalt 2020 der Stadt Marl bleibt weiter in der Phase der vorläufigen Haushaltsführung nach § 82 Gemeindeordnung NRW. Danach darf die Gemeinde ausschließlich nur Aufwendungen entstehen lassen und Auszahlungen leisten, zu denen sie rechtlich verpflichtet ist oder die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind. Aufgrund der Gewerbesteuererklärung von Evonik für 2018 hat die Stadt Marl bereits erhaltene Gewerbesteuern in Höhe von rund 24,9 Millionen Euro...