Angepasste Corona-Schutzverordnung in Kraft
Neue Regelung zu privaten Feiern in Hattingen
Ab 1. Oktober gilt die neue Corona- Schutzverordnung mit einigen Ergänzungen und Veränderungen. Strengere Regeln gelten ab sofort vor allem für private Feste, die nicht in der Wohnung stattfinden. Private Feierlichkeiten in Gaststätten oder angemieteten Räumlichkeiten mit mindestens 50 Teilnehmern müssen spätestens drei Werktage vorher im Fachbereich Ordnung der Stadt Hattingen (E-Mail an privatfeiern@hattingen.de) angemeldet werden. Erlaubt sind nur Feste zu herausragenden Ereignissen wie...