REGELSÄTZE
Realwertsenkung bei den gesetzlichen Sozialleistungen geplant
Ein Hammer: Während die Medien von einer Teuerungsrate von knapp 4 Prozent sprechen, hat das Bundeskabinett Mitte September (am 15.9.) auf Vorlage des Bundesarbeitsministers eine Verordnung verabschiedet, nach der die Regelsätze nach SGB II und SGB XII zum 1. Januar 2022 um nicht mal 1 % angehoben werden sollen! Um genau zu sein: um exakt 0,76 Prozent. Maßgeblich für die Berechnung dieser Veränderungsrate ist die Preis- und Lohnentwicklung im Zeitraum 1. Juli 2020 bis 30. Juni 2021....